H.G.F.

DIE FOLGENDEN INFORMATIONEN BEZIEHEN SICH AUSSCHLIESSLICH AUF DIE FRANCHISE-KOOPERATION IN UNGARN.
 

Welche Genehmigungen sind zur Eröffnung eines Fornetti-Geschäfts nötig?

  • Die Betriebsgenehmigung, die die kommunale Selbstverwaltung erteilt. Die Selbstverwaltungen unterstützen mit Informationsmaterialien, in denen sie darüber informieren, welche Dokumente zum Antrag einer Betriebsgenehmigung nötig sind (z.B. Handelsregisterauszug oder Unternehmerausweis, Genehmigung des Amtsärztlichen Dienstes usw.). Die diesbezügliche Regierungsordnung: 133/2007 (VI.13).
  • Vonseiten des Amtsärztlichen Dienstes ist die allgemeine Erwartung mindestens eine Spüle mit zwei Becken und Kalt- und Warmwasseranschluss, ein separates Handwaschbecken und ein Nebenraum. In jedem Fall ist die Stellungnahme des lokalen Amtsärztlichen Dienstes maßgebend. Aufgrund der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 und der gemeinsamen Verordnung 68/2007 (VII.26 FVM-EüM-SZMM.

Was ist zur Eröffnung einer Schaubäckerei nötig?

  • Ein (eigener oder gemieteter) Geschäftsraum.
  • Mindestens eine Kühltruhe mit einem Fassungsvermögen von 400 Liter.
  • Eine in das Erscheinungsbild des Geschäfts passende Verkaufstheke, die zur Zurschaustellung der Produkte geeignet ist.
  • Bei Bedarf übernehmen wir auch die vollständige Innenausstattung des Verkaufsraums.
  • Eine individuelle Außendekoration.
  • Ergänzende Elemente, z.B. Lagerregal, Platten usw.
  • Eine einmalige Franchise-System-Eintrittsgebühr (je Ofen).

Im Hinblick darauf, dass wir den Anschluss der neuen Partner auch mit kontinuierlichen Aktionen unterstützen, bitten wir Sie darum, sich mit Ihren konkreten Fragen unter der Telefonnummer +36-76-502-070 an unsere Franchise-Direktion zu wenden.
Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen gern zur Verfügung.

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